Have any questions?
+44 1234 567 890
Annahmebedingungen
Wir nehmen Ihre gut erhaltenen Kleidungsstücke (Schuhe und Accessoires auf Anfrage) in Kommission entgegen. Die Teile kommen aus einem Nichtraucherhaushalt, sind nicht abgetragen, gewaschen und gereinigt bzw. flecken- und fusselfrei.
Folgende Labels werden nicht entgegen genommen: H&M, C&A, Vögele, Tally Weil, New Yorker, Chicorée, Graceland etc. Sportbekleidung je nach Platzverfügbarkeit auf Anfrage.
Hinweis: Falls die Kleider bzw. Artikel diesen Kriterien nicht entsprechen und/oder Mängel aufweisen (z. B. Defekte oder Flecken etc.) werden sie ohne Rückmeldung entsorgt.
Wie funktioniert’s
Bringen Sie nicht mehr Benötigtes in die Kinderbox. Ihre Ware wird in Kommission genommen und in Ihrem Auftrag weiterverkauft. Ihr Anteil am Verkaufserlös beträgt 40%. Bei Artikeln ab einem Verkaufspreis von CHF 100.-- beträgt der Lieferantenanteil 65%, welcher Ihnen beim nächsten Besuch im Laden direkt ausbezahlt wird. Für Frühjahrs- und Sommerartikel erfolgt die Warenannahme ab ca. Mitte Februar, für Herbst- und Winterartikel ab ca. Mitte August eines Jahres. Die genauen Daten werden jeweils auf der Webseite publiziert. In der Regel findet zweimal jährlich ein Ausverkauf statt.
Die Ware kann auf Wunsch des Kunden bzw. Lieferanten auch wieder abgeholt werden. In diesem Fall müssen die Artikel selbst aussortiert und zurückgenommen werden (bis 28. Februar / 10. August).
Nicht Abgeholtes oder Verkauftes wird an Bedürftige bzw. eine wohltätige Organisation weitergegeben. Es findet grundsätzlich keine Rückgabe der Artikel statt; Einzelstücke ausgenommen.
Saisondaten
Frühjahr-/Sommerartikel: Februar bis September
Herbst-/Winterartikel: September bis Februar
Saisonunabhängige Artikel: ganzjährig
Annahme
Die Kleider und Artikel können ganzjährig zu den Ladenöffnungszeiten in Kommission gegeben werden.
Zusätzlich wird jeweils im Hinblick auf den Saisonwechsel je eine spezielle Annahmezeit publiziert. In der Regel sind dies zwei Wochen Annahme im Februar bzw. August.
Preisbestimmung
Die Preisbestimmung der einzelnen Artikel wird grundsätzlich von der Kinderbox übernommen. Falls Sie als Lieferant die Höhe des Verkaufspreises selbst bestimmen möchten, müssen Sie dies bei Abgabe der Ware provisorisch beschriften; es besteht jedoch kein Anspruch auf einen verbindlichen Verkaufspreis.